Gedanken zum Sozialverhalten im Bereich der Gewässerunterhaltung

von Dipl.-Ing. Peter Gerlitz


Disziplin


Der größte Teil der Gewässer 2. Ordnung fließt über private Grundstücke. Sie stehen nicht im Eigentum des Unterhaltungspflichtigen. Dies macht die Pflege und Unterhaltung der Gewässer nicht einfacher, bewegt man sich bei der Unterhaltung fast ausschließlich auf fremden Grund und Boden. Ja wer lässt schon gerne fremde Menschen mit Sensen und Mähmaschinen über sein Grundstück ziehen, um Arbeiten am Gewässer durchführen zu können. Der Gesetzgeber hat dies zwar rechtlich geregelt und erlaubt dem Unterhaltungspflichtigen, zur Durchführung seiner Arbeiten, fremde Grundstücke zu betreten. Die Grundstückseigentümer haben dies zu dulden.

Anlieger haben oft ganz andere Interessen, ihre Grundstücke zu pflegen, als der Unterhaltungspflichtige. Sie sehen ihr persönliches Wohl vordergründig, der Unterhaltungspflichtige das Wohl der Allgemeinheit. Von beiden Seiten werden verschiedene Ansprüche an das Gewässer gestellt. Daher ist es wichtig, trotz verschiedener Ansprüche, einen einheitlichen Konsens zu finden, der weitgehend allen Interessen gerecht wird. Wichtig ist zu wissen, dass der Unterhaltungspflichtige in gewisser Hinsicht vom Grundstückseigentümer abhängig ist. Will ich eine optimale Pflege und Unterhaltung des Gewässers erreichen, muss ich versuchen, den Grundstückseigentümer von der Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen am Gewässer zu überzeugen. Es wäre fatal, sich alleine darauf zu beschränken, dass mir der Gesetzgeber ja das Recht der Grundstücksbetretung einräumt, um die erforderlichen Arbeiten durchzuführen. Dies würde nur Unmut beim Grundstückseigentümer aufkommen lassen.

Ein gemeinsames Erarbeiten eines Pflegeplanes, dass allen Beteiligten gerecht wird, wäre anzustreben. Wir als Anwälte der Gewässer haben die Eigentümer davon zu überzeugen, dass der Bachlauf an seinem Grundstück kein Müllschlucker ist, sondern als Lebensader über das Grundstück hinaus anzusehen ist. So ein Überzeugungsversuch kann jedoch nur dann gelingen, wenn wir dem Eigentümer gegenüber glaubhaft und zuverlässig erscheinen. Deshalb erfordert unser Einsatz ein Höchstmaß an Disziplin und Rücksichtnahme, bei der Betretung fremder Grundstücke, bei Arbeiten auf fremden Grundstücken und besonders bei der Einhaltung von Terminen zu Abstimmungsgesprächen.

Disziplin

Vorwort
Warum Gewässerunterhaltung?
Das Venensystem des Menschen im Vergleich zum Fließgewässersystem
Fußreflexzonen
Wir schaffen uns Normen
Was hat ein Bachlauf mir zu sagen ?
Zielsetzung der Gewässerunterhaltung
Lebensgemeinschaften
Berücksichtigung Interessen Dritter
Erfolg in der Gewässerunterhaltung
Arbeiten in einem Team
Welches sind meine Aufgaben?
Macht der Gedanken
Macht der Vorgesetzten
Anwalt der Gewässer
Disziplin
Grenzen überschreiten / Kompetenzen überschreiten

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Impresum
Dipl.Ing. Peter Gerlitz
e-mail : apgerlitz@googlemail.com

Düsseldorf im Dezember 2007